Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, in die planmäßig mindestens 60 % Wärme oder Kälte aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingespeist werden
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom mittleren Nenndurchmesser aller neu verlegten Wärme- bzw. Kälteleitungen:- Mittlerer Nenndurchmesser ≤ DN 100: 100 Euro je laufender Meter der neu verlegten Leitung (nur Vorlaufleitung), maximal jedoch 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Mio. Euro je Projekt
- Mittlerer Nenndurchmesser > DN 100: 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Projekt