Gefördert wird der Neubau, der Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude
- Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Bestandsgebäude erreichen:
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
- Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Wärmedämmung
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärme Nutzung
- Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
- Beleuchtung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation