- Sanierung alter Beleuchtungsanlagen mit energie-effizienter LED – Technik mit Lichtsteuerung/Lichtmanagement
- sowie die Kosten für Demontage, Entsorgung und Installation durch externes Fachpersonal
Wie hoch ist die Förderung?
- 40 % - Förderung für KSJSS – Gebäude
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Jugendfreizeiteinrichtungen
- Sportstätten
- Schwimmhallen
- 30% - Förderung für alle sonstigen kommunalen Gebäude wie Rathäuser, Verwaltungsbauten, Bauhöfe, Werkstätten usw.